Gütersloh. Alle fünf Jahre müssen Berufskraftfahrer einen Nachweis bei der Führerscheinstelle vorlegen, dass sie die erforderlichen Schulungen in verschiedenen Modulen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz absolviert haben. Bei Vorlage der Module wird dann in die Spalte 12 des Führerscheins als Nachweis die Schlüsselzahl 95 zusammen mit dem Datum, bis wann die nächste Weiterbildung abzuschließen ist, eingetragen. Bei vielen Lkw-Fahrern läuft im September dieses Jahres die Gültigkeit der Schlüsselzahl 95 ab, da die erstmalige Eintragung im Jahr 2014 bis spätestens zum 9. September 2014 hatte erfolgen müssen. Deshalb steht spätestens bis zum 9. September dieses Jahres für viele die Verlängerung an.
Die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh geht davon aus, dass eine Vielzahl der Betroffenen nicht weiß, dass sie sich jetzt schon um die Verlängerung kümmern können. Wenn alle Nachweise über die absolvierten Module vorliegen, kann der Antrag auf Verlängerung der Schlüsselzahl bis zu einem halben Jahr vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Die Module sind verschiedene Fortbildungen wie etwa Ladungssicherheit. Die Verlängerung erfolgt auch dann für die vollen fünf Jahre ab Ablauf der Gültigkeit – es wird also bei frühzeitiger Antragstellung nicht ein halbes Jahr verschenkt. Weil so viele Berufskraftfahrer von der Verlängerung im September betroffen sind, rechnet die Führerscheinstelle mit einem hohen Publikumsaufkommen in den letzten Wochen vor Ablauf der Frist, was entsprechend hohe Wartezeiten mit sich bringt. Sie rät daher dringend dazu, die Möglichkeit der frühen Antragstellung zu nutzen. Das Zeitfenster hierfür ist ein halbes Jahr vor dem Stichtag 9. September geöffnet, also ab dem 9. März. Da dies ein Samstag ist und die Führerscheinstelle samstags nicht geöffnet hat, können Berufskraftfahrer ab Montag, 11. März, sich um die Verlängerung kümmern.
Für die Verlängerung sind folgende Unterlagen mitzubringen: Der Nachweis über die Module im Original, ein aktuelles, biometrisches Lichtbild, ein gültiger Personalausweis, Bargeld oder eine EC-Karte für die Gebühren. Die Gebühren sind unterschiedlich je nach Umfang der Verlängerung. Soll zeitgleich mit der Schlüsselzahl 95 auch die Fahrerlaubnisklasse C/CE verlängert werden, sind zusätzlich ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung und eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vorzulegen.
Eine gegebenenfalls auch frühzeitige Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse C/CE bietet sich an, um die Stichtage zu Verlängerung von Fahrerlaubnisklasse und Schlüsselzahl 95 zu synchronisieren. So kann bei jeder weiteren Verlängerung ein Gang zur Führerscheinstelle gespart werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Führerscheinstelle unter Telefon 05241/85-1200 (Servicerufnummer Abteilung Straßenverkehr).
BU: Das Foto vom Führerschein zeigt rot markiert die relevanten Einträge. Viele Lkw-Fahrer müssen sich jetzt erstmals um eine Verlängerung der Schlüsselzahl 95 kümmern. Foto © Kreis Gütersloh