„Geisterfahrer“ gibt es nicht nur auf der Autobahn, sondern auch auf Radwegen. Wenn Radfahrerinnen und Radfahrer in falscher Fahrtrichtung unterwegs sind, führt das häufig zu gefährlichen Situationen oder sogar zu Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern. So auch auf den Geh und Radwegen in Verl. Insbesondere in den Einmündungsbereichen Paderborner Straße/Post- und Lindenstraße gibt es immer wieder Unfälle, die auf „Geister-Radler“ zurückzuführen sind.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Verl weist deshalb darauf hin, dass Radfahrerinnen und Radfahrer nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet sind, nicht beschilderte Radwege nur in der jeweiligen Fahrtrichtung rechts zu benutzen. Dies können zum Beispiel rot gepflasterte Radwege neben der Fahrbahn sein oder gemeinsame Geh- und Radwege, die zur besseren Erkennbarkeit oft mit Piktogrammen gekennzeichnet werden. Das ist entlang der Paderborner und Gütersloher Straße (L757) der Fall. Hier dürfen die Radfahrenden entweder rechts auf der Fahrbahn fahren oder den in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn vorhandenen Geh- und Radweg nutzen.
Das Rechtsfahrgebot sollte unbedingt beachtet werden, um Unfälle an den Zufahrten und Einmündungen und auch Bußgelder zu vermeiden. In den nächsten Wochen werden zum Verdeutlichen der Regeln noch Richtungspfeile auf dem Geh- und Radweg zwischen Rathaus und Poststraße aufgebracht, die die zulässige Fahrtrichtung anzeigen.
Foto: Stadt Verl