Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh empfiehlt gründliche Vorbereitung
Gütersloh. Wer die Urlaubszeit für Reisen nutzen möchte, ist gut beraten, sich gründlich vorzubereiten. Der Kreis Gütersloh empfiehlt daher allen ausländischen Einwohnern (ausgenommen EU-Staatsangehörige), die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltstitel und Reisepässe zu prüfen und diese gegebenenfalls rechtzeitig zu verlängern. Dieser Personenkreis benötigt für den Grenzübertritt einen gültigen Reisepass und für die Wiedereinreise in das Bundesgebiet einen gültigen Aufenthaltstitel.
Aus der Erfahrung weiß die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh, dass es immer wieder zu Fällen kommt, in denen kurz vor Urlaubsantritt oder sogar erst im Urlaubsland festgestellt wird, dass der Aufenthaltstitel abgelaufen ist. Die Folgen können im Einzelfall sehr unangenehm sein: So kann es vorkommen, dass Betroffene nicht zum geplanten Zeitpunkt in das Bundesgebiet zurückkehren können oder viel Urlaubszeit damit verbringen, bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum für die Wiedereinreise nach Deutschland zu erhalten.
Wer noch Papiere benötigt, sollte zudem dran denken, dass die Herstellungsdauer von Papieren in der Urlaubszeit aufgrund der höheren Nachfrage länger dauern kann. Die elektronischen Aufenthaltstitel werden bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die örtlichen Ausländerbehörden haben keine Möglichkeit, die Produktionszeit des Aufenthaltstitels zu verkürzen.
Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh weist darauf hin, dass es notwendig ist, einen Termin zu vereinbaren, um die erforderlichen Anträge stellen zu können. Sie empfiehlt, den Termin rechtzeitig telefonisch mit dem zuständigen Ansprechpartner zu vereinbaren. Termin-Tipp: Am besten einen an den publikumsschwächeren Nachmittagen von Montag bis Mittwoch vereinbaren. Beachten Sie bitte, dass Sie die Ausländerbehörde mittwochs vormittags und donnerstags nachmittags telefonisch nicht erreichen können.