Gütersloh. Vom Gestaltungsbeirat der Stadt Gütersloh für gut befunden und vom Planungsausschuss mit der Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes auf den Weg gebracht, wird der Kolbeplatz demnächst eine zusätzliche Aufwertung erfahren.
Das soll gelingen durch eine sachgemäße Herrichtung der alten Fassade an der Berliner Straße, der Vergrößerung der Verkaufsfläche in der Innenstadt und der Aufwertung der Ernst-Buschmann-Straße durch einen Neubau (Rückseite des Gebäudes)
Die Investition des Lübbecker Bauherrn Udo Wünderlich bezieht sich auf das Grundstück, das sich von der Ernst-Buschmann-Straße am Kolbeplatz bis hin zur Fußgängerzone der Berliner Straße erstreckt. „In der Immobilie Berliner Straße 40 wird definitiv keine Spielstätte von uns beantragt bzw. entstehen“, bestätigte Udo Wünderlich jetzt noch einmal auf Nachfrage der Stadt Gütersloh.
Darüber hinaus verweist der Fachbereich Stadtplanung darauf, dass der rechtsverbindliche Bebauungsplan wie auch die Änderung Spielstätten ohnehin ausschließen. Darüber hinaus soll der Vorhabenträger in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet werden, Spielhallen und ähnliche Nutzungen („Vergnügungsstätten“) nicht in das Gebäude aufzunehmen.
Michael Zirbel zur positiven Einschätzung des Bauvorhabens durch die Verwaltung: „Das Vorhaben wird begrüßt, da es den Standort Innenstadt aufwertet und weitere Verkaufsflächen schafft. Auch die sachgerechte Herrichtung der Fassade und der Neubau im rückwärtigen Teil an der Ernst-Buschmann-Straße sind städtebaulich sinnvolle Entwicklungen in der Innenstadt.“