Die Zahl der Neuzuwanderer im Kreis Gütersloh ist in den vergangenen Monaten weiter gestiegen. Rund 2.300 erwerbsfähige Leistungsberechtige aus Kriegs- und Krisenländern verzeichnete das Jobcenter Kreis Gütersloh in diesem Frühjahr. Damit ergibt sich eine Steigerung von über 300 Prozent im Vergleich zum Januar 2014. Hinzu kommen ausländische Staatsangehörige unter anderem aus der EU, den Balkanstaaten oder der Türkei, woraus sich im März dieses Jahres eine Gesamtzahl von rund 5.300 Leistungsbeziehern ohne deutsche Staatsangehörigkeit ergab. Insgesamt sind beim Jobcenter mehr als 13.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte registriert.
Der Anteil von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit lag also bei rund 40 Prozent. Das Jobcenter ist für die Zahlung der Leistungen nach dem SGB II zuständig, berät in Sachen Sprachkurse und hilft bei der Suche nach Arbeitsplätzen. „Um der Betreuung der wachsenden Zahl von Neuzuwanderern gerecht werden zu können, hat das Jobcenter eine spezialisierte ‚Arbeitsberatung Migration‘ eingerichtet“, erklärt Dominik Richard, Sachgebietsleiter in der Abteilung Arbeit und Ausbildung beim Jobcenter. „Die Kolleginnen und Kollegen sind dementsprechend qualifiziert und können dadurch zielgruppengerecht beraten.“ Ziel sei es, die Neuzuwanderer schnellstmöglichst zu fördern und ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen.
Die ‚Arbeitsberatung Migration‘ gibt es an den drei Jobcenter Standorten in Halle (Westf.), Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück. Unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sprechen zwei Personen Arabisch als Muttersprache, die bei Beratungsgesprächen unterstützen. „Wenn die Personen unsere Leistungen und Vermittlungsangebote nicht verstehen, macht unsere Beratung natürlich keinen Sinn“, erklärt Richard. „Die Arbeitsberater können daher zudem Integrationslotsen in verschiedenen Sprachen einbeziehen, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen.“
Wenn die Zuwanderer im Jobcenter ankommen, stellen die Berater zunächst einmal deren Potenzial fest: Welche persönlichen und beruflichen Kompetenzen liegen vor? Wurde ein Schul- oder Berufsabschluss erworben? Wie sind die Sprachkenntnisse? Daraus ermitteln die Sachbearbeiter erste Handlungsschritte und vermitteln die passende Sprachförderung. Ebenso schauen sie, ob Dokumente über erlernte Berufe vorliegen und Abschlüsse anerkannt werden können.
Gemeinsam vereinbaren Arbeitsberater und Zuwanderer einen individuellen Integrationsplan, um eine sinnvolle Arbeitsaufnahme erreichen zu können. Dies wird in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Soweit möglich helfen die Jobcenter-Mitarbeiter auch schon direkt bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz.
Die Betreuung durch die spezialisierten Arbeitsberater erfolgt solange wie die Sprachförderung und die berufliche Orientierung der Neuzuwanderer im Vordergrund stehen. Anschließend nehmen sie an der regulären Arbeitsberatung teil. Soweit sinnvoll, organisiert diese dann weiterführende Sprachförderung, vermittelt reguläre Arbeitsverhältnisse, Praktika oder Anpassungsqualifizierungen.