Die lange coronabedingte Zwangspause und auch die Sommerferien sind vorbei, jetzt geht der
Schulalltag wieder los – und damit nimmt auch der Verkehr auf den Straßen sowie Rad- und Gehwegen
wieder deutlich an Fahrt auf. Ab sofort sind wieder zahlreiche Schülerinnen und Schüler zu Fuß, mit dem
Fahrrad oder in Bussen in Verl unterwegs. Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer, sich darauf einzustellen und entsprechend vorsichtig und rücksichtsvoll zu fahren.
Insbesondere in den Einmündungsbereichen und an den Querungsstellen im Umfeld der Schulen sowie
an Bushaltestellen ist jetzt wieder besondere Aufmerksamkeit gefragt.
„Der verstärkte Schülerverkehr sollte Anlass für alle Autofahrerinnen und Autofahrer sein, jetzt nochaufmerksamer und rücksichtsvoller als sonst zu sein, um die vielen Fußgängerinnen und Fußgängersowie Radfahrerinnen und Radfahrer im Umfeld der Schulen nicht zu gefährden. Dies gilt natürlich auchfür die Eltern, die ihre Kinder zu den Schulen bringen oder begleiten“, sagt Werner Landwehr, Leiter desFachbereichs Sicherheit und Ordnung der Stadt Verl.
Insbesondere für die neuen Schulkinder ist der Schulweg eine neue Erfahrung. Entfernungen undGeschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen können sie oft noch nicht richtig einschätzen und aufgrund ihrergeringeren Körpergröße fehlt ihnen der nötige Überblick über die Straße. Hinzu kommt, dass sie sichleichter ablenken lassen und oftmals spontan und unberechenbar reagieren. Aber auch Kinder, die vonder Grundschule an eine weiterführende Schule wechseln, können auf ihrem neuen Schulweg noch unsicher sein.
In den vergangenen Wochen hat das Ordnungsamt vermehrt Beschwerden und Hinweise aus derBevölkerung erhalten, die sich auf zu schnelles Fahren bezogen. Ein Schwerpunkt dabei: zu hoheGeschwindigkeit in den Tempo 30-Zonen in den Straßen Zum Meierhof, Eichendorffstraße undHaferkamp sowie am Schulzentrum. „Gerade in solchen Wohngebieten sollte eine angemesseneFahrweise und das Beachten der Rechts-vor-Links-Regel eigentlich selbstverständlich sein, und zwarsowohl für den Anlieger- als auch für den Durchgangsverkehr“, appelliert Werner Landwehr.
Für den Radverkehr gilt: Fahrräder dürfen nur von Kindern auf dem Gehweg benutzt werden, ansonstengehören sie auf die Straße oder den Radweg (rechts in Fahrtrichtung). Kraftfahrerinnen und Kraftfahrersollten unbedingt den neu geregelten sicheren Abstand von mindestens 1,50 Metern einhalten. „AlsStraßenverkehrsbehörde würden wir uns sehr freuen, wenn so alle entspannt und sicher ihr Zielerreichen und sich und anderen unnötigen Stress ersparen“, so Werner Landwehr.
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