Gütersloh (gpr). Das Schuljahr 2020/2021 wirft seine Schatten voraus: Vom 3. bis 7. Februar 2020 finden die Anmeldungen zu den Gesamtschulen, vom 17. bis 20. Februar 2020 die Anmeldungen zu den Realschulen und Gymnasien in der Stadt Gütersloh statt. Die jeweiligen Anmeldetermine sind auf der Homepage www.schulen.guetersloh.de zu finden.
Alle Viertklässler und Viertklässlerinnen erhalten in diesen Tagen mit dem Halbjahreszeugnis ein Anschreiben der Stadt Gütersloh sowie ein Anmeldeformular.
Eine Anmeldung ist nur an einer weiterführenden Schule möglich.
Für die Anmeldung werden benötigt:
das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes
das Halbjahreszeugnis 2019/20 der Grundschule im Original und
das Anmeldeformular im Original.
Für das Anmeldeverfahren ist es wünschenswert, aber nicht erforderlich, den Schüler/die Schülerin zur Anmeldung in der weiterführenden Schule mitzunehmen. Eine Freistellung vom Unterricht ist deshalb nicht möglich. Eine Entscheidung über eine Aufnahme treffen die Schulleitungen erst nach Abschluss des Anmeldezeitraumes.
Hinweis zum Masernschutzgesetz:
Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) tritt zum 1.3.2020 in Kraft. In dem Gesetz ist unter anderem vorgesehen, dass der Impfstatus gegen Masern bei Kindern überprüft und vor Aufnahme in eine Schule nachgewiesen werden muss. Mit Hinweis auf diese Regelung wird gleichzeitig darum gebeten, den Impfschutz beim anzumeldenden Kind bereits jetzt überprüfen zu lassen, fehlende Impfungen nachzuholen und im Impfpass entsprechend dokumentieren zu lassen.