Für die Gesamtschulen ab 20. Januar, für Gymnasien und Realschulen ab 6. Februar – Terminvereinbarung für persönliche Vorstellung in der Schule ist erforderlich
Gütersloh (gpr). Die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen erhalten am Freitag, 20. Januar, ihre Halbjahreszeugnisse, zu denen auch Empfehlungen für ihren weiteren Bildungsweg gehören. Am selben Tag beginnt das vorgezogene Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 für die drei Gütersloher Gesamtschulen – die Anne-Frank-Gesamtschule, die Janusz-Korczak-Gesamtschule und die 3. Gesamtschule. Das Anmeldeverfahren endet am 27. Januar. Ab dem 6. Februar bis zum 3. März finden dann die Anmeldeverfahren für die übrigen weiterführenden Schulen statt – Elly-Heuss-Knapp-Realschule, Geschwister-Scholl-Realschule, Städtisches Gymnasium und Evangelisch Stiftisches Gymnasium. Genaue Informationen zum Anmeldeverfahren gibt es auf den jeweiligen Schul-Homepages. In jedem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung für die persönliche Anmeldung des Kindes in der jeweiligen Schule erforderlich.
Eltern, die ihr Kind an einer Gesamtschule angemeldet haben, erhalten kurzfristig bis zum 3. Februar eine Mitteilung, ob ihr Kind angenommen wurde oder nicht. Diejenigen Kinder, die keinen Platz an einer Gesamtschule erhalten haben, können dann an einer anderen Schule angemeldet werden.
Die Reihenfolge der Anmeldungen hat keinen Einfluss auf eine Zu- oder Absage. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes treffen die Schulleitungen erst nach Ablauf des jeweiligen Anmeldezeitraums.
Bild: Stadt Gütersloh