Die neue Angebotsstruktur von 99 Kindertageseinrichtungen in Zuständigkeit des Kreises Gütersloh ist beschlossen. Am Mittwoch stimmte der Jugendhilfeausschuss dem Paket einstimmig zu. In nahezu allen zehn Kommunen, in denen der Kreis Gütersloh in Zusammenarbeit mit den Trägern und in Abstimmung mit den Kommunen die Angebotsstruktur plant, zeichnet sich derzeit ein beinahe identisches Bild ab: Entgegen den Erwartungen der vergangenen Jahre müssen die Plätze deutlich aufgestockt werden. Die Zahl der Plätze für über dreijährige Kinder (Ü3) steigt von aktuell 4773 auf 5000 zum Kindergartenjahr 2016/2017, die für unter Dreijährige von 1172 auf 1242. Für die jüngeren Kinder stehen zudem 399 Plätze bei Tagesmüttern und -vätern zur Verfügung. Zusammen gibt das eine Betreuungsquote von 34,2 Prozent bei den U3-Kindern. Bei den Ü3-Kindern ergibt sich eine Betreuungsquote von 95,7 Prozent.
In drei – eventuell sogar vier – Kommunen werden neue Kitas gebaut werden müssen: In Halle/Westfalen, Schloß Holte-Stukenbrock und Versmold ist dies bereits beschlossene Sache. In Rietberg wird noch geprüft, ob zum Kindergartenjahr 2017/2018 eine neue Kita gebaut werden soll oder bestehende Kitas ausgebaut werden. Bis diese fertig sind, müssen Übergangslösungen geschaffen werden. Zumindest neue Gruppen müssen in Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rietberg, Versmold und Steinhagen geschaffen werden.
Die Gründe für den unerwartet starken Anstieg bei der Nachfrage nach einem Kindergartenplatz seien vielfältig, erläutert Inga Garten: „Es kommen immer mehr Anmeldungen bereits für einjährige Kinder“, nennt die beim Kreis Gütersloh zuständige Sachgebietsleiterin einen ganz wesentlichen Grund. Zwar habe man grundsätzlich damit kalkuliert, dass Kinder immer früher zum Kindergarten angemeldet werden, die Entwicklung habe aber eine bisher unbekannte Dynamik entfaltet. „Unsere Zielquoten – also wie viele Kinder im Alter von einem Jahr in Kitas und bei Tagespflegeeltern betreut werden, wie viele Zweijährige, wie viele Dreijährige und so weiter – sind 2013 geplant und festgelegt worden. Diese Zielquoten müssen neu bewertet werden.“
Auch der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr habe entsprechende Auswirkungen. Vom ersten Lebensjahr an gilt der Rechtsanspruch als erfüllt bei einem Platz in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson, ab dem dritten Lebensjahr muss der Rechtsanspruch durch einen Kita-Platz erfüllt werden. Man merke zudem eine Änderung des Anmeldeverhaltens der Eltern, zum Beispiel melden Eltern ihre Kinder früher an als bisher.
Die bisherigen Planungen gingen auf Grund des demografischen Wandels von sinkenden Kinderzahlen aus; das hat sich jedoch verändert. Und natürlich sind auch unter den Flüchtlingen Kinder im Kindergartenalter – Integration für die Kleinsten. Es wird versucht, zumindest die Flüchtlingskinder, die kurz vor dem Schuleintritt sind, in den Kitas aufzunehmen. Darüber hinaus gibt es das Landesprojekt ‚Kinderbetreuung in besonderen Fällen‘: Bereits 15 Gruppen für Flüchtlingskinder im Vorschulalter gibt es, zehn weitere sind in Planung.
Im aktuellen Kindergartenjahr fördert der Kreis Gütersloh zusätzlich zu Tageseltern und Kindergärten 16 so genannte Spielgruppen. Mit einem solchen Angebot wird zwar nicht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllt. Aber für die Eltern der 109 Kinder in diesen Gruppen war es eine passende Alternative.