Gütersloh. Seit dem 1. Mai 2014 gelten für die Ausstellung von Energieausweisen neue Regeln. Das wirft bei Verkäufern, Käufern, Vermietern und Mietern zahlreiche Fragen auf. Mit dem neu aufgelegten Faltblatt „Energie-ausweis für Wohngebäude“, einer Ausweis-Ausstellerliste und einem kos-tenlosen Beratungsangebot an mehreren Standorten bietet der Kreis Gü-tersloh konkrete Hilfen an.
„Die Neuregelungen ermöglichen dem Verbraucher, den energetischen Zustand eines Gebäudes bei der Kauf- oder Mietentscheidung besser berücksichtigen zu können“, erklärt Ursula Thering, Energieexpertin beim Kreis Gütersloh. „Sie werfen aber auch viele Fragen auf, die im Rahmen des kostenlosen Beratungsangebotes des Kreises und einiger Kommunen sowie durch Besuch des Vortrages auf der Baumesse im A2 Forum geklärt werden können“.
Energieexperte Michael Brieden-Segler aus Bielefeld informiert am Sonntag, 8. Februar 2015, 14.30 bis 15.30 Uhr, auf der Baumesse in Rheda-Wiedenbrück über die aktuellen Regelungen, die sich aus der neuen Einsparverordnung ergeben. Er geht dabei auch auf die konkreten Einzelfragen der Teilnehmer ein. Weitere Informationen sind beim Kreis Gütersloh unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh abrufbar oder unter Tel. 05241 – 85 2762 (Ursula Thering) bzw. per E-Mail an Ursula.Thering@gt-net.de erhältlich.
Zum Thema
Worauf ist bei neuen Energieausweisen zu achten? Ab sofort ist potenziellen Mietern oder Käufern der Energieausweis bei der ersten Besichtigung des Wohnobjektes unaufgefordert vorzulegen. Bei Vertragsabschluss ist das Original oder eine Kopie des Dokumentes zu übergeben. Bisher geschah dies in aller Regel nur auf Nachfrage des Interessenten. Mehr Transparenz schaffen die neu eingeführten Energieeffizienzklassen A+ bis H, durch die die „Energie-Kennzahlen“ im Energieausweis besser einzuordnen sind. Nachbesserungen gab es auch bei der Skala auf dem Bandtacho. Diese reicht nicht mehr bis 400 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, sondern ist nun auf 250 kWh pro m² und Jahr begrenzt. Das führt dazu, das komplett unsanierte Gebäude und Gebäude mit schlechtem Wärmeschutz oder alter Anlagentechnik nun realistischer dargestellt werden.
Modernisierungsmaßnahmen sind seit 1. Mai 2014 fester Bestandteil der Energieausweise – egal ob es sich um einen Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis handelt. Dabei gibt der Ausweis-Aussteller ab sofort auch an, ob die jeweilige Maßnahme einzeln oder in Verbindung mit einer größeren Sanierung empfohlen wird.
Zukünftig müssen bereits Immobilienanzeigen einige Aussagen zum energetischen Zustand des angebotenen Wohnobjektes enthalten. So kann jeder schon bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus auf die Energieeffizienz achten.