Adenauer will keine Beschäftigung für diejenigen, die über ihre Identität täuschen oder diese vertuschen
Gütersloh. Nachdem sich der Bundesrat dafür ausgesprochen hat, jugendlichen und heranwachsenden, ausreisepflichtigen Ausländern eine Beschäftigung auch dann zu ermöglichen, wenn sie selbst eine falsche Identität vortäuschen beziehungsweise nicht ausreichend an deren Feststellung mitwirken, beschäftigt sich jetzt auch der Bundestag mit dieser Frage. Hintergrund ist der Fall eines jungen Mannes mit einem guten Schulabschluss aus dem Kreis Gütersloh. Landrat Sven-Georg Adenauer hat sich in einer Stellungnahme an die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages gegen eine Neuregelung ausgesprochen. „Der gern zitierte Beispielsfall eignet sich nicht als Musterfall für die Gesetzesinitiative. Im Gegenteil: Der Weg für eine erfolgreiche und dauerhafte Integration wird so nicht erreicht, da die Ausreisepflicht so lange besteht, wie die Identität nicht geklärt ist. Denjenigen aber, die alles ihnen mögliche und zumutbare tun, um Klarheit über ihre Identität zu schaffen, stehen dauerhaft alle Türen – von Ausbildung über Studium bis zum Beruf – offen.“
Diese Aspekte seien weder in der Berichterstattung über den so genannten Musterfall noch im Rahmen der Bundesratsinitiative ausreichend gewürdigt, so der Landrat. Allein mit der Aufnahme einer Ausbildung oder einer Beschäftigung sei in diesen Fällen Nichts gewonnen. Sobald die Identität auf anderem Weg aber – ohne eigenes Zutun – geklärt werde, sei die Grundlage für die Beschäftigung – oder ein Studium – von einem Tag auf den anderen weg. Mit dem Ergebnis, dass der Betroffene zurück in die Heimat muss und der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter oder die Uni ihren Studenten verliert. Adenauer: „Durch Personen, die uns darüber täuschen wer sie sind, können wir unseren Fachkräftemangel nicht lösen.“ Ohne Klärung der Identität sei weder die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis möglich, noch die Ausstellung eines Passes oder die Erteilung einer Fahrerlaubnis möglich. Von Eheschließung oder späterer Einbürgerung gar nicht erst zu reden. „Es sollte dabei bleiben, dass Ehrlichkeit am längsten währt“, betont Adenauer. „Gerade jungen, geduldeten Ausländern eröffnen sich alle Möglichkeiten, wenn sie sagen und nachvollziehbar machen, wer sie sind und woher sie kommen. In dem konkreten Fall aus Versmold lenkt der Verweis auf die gute Schulnote von diesem Problem ab und streut den Menschen Sand in die Augen.“
Der junge Mann war bereits zehn Jahre alt, als er mit seinen Eltern in die Bundesrepublik kam. Er könnte – so auch die Sicht des Oberverwaltungsgerichts Münster – aktiv an der Klärung seiner Identität mitwirken, was er bisher schuldig bleibt. Im Kern geht es bei der Gesetzesänderung gar nicht um die Zukunftschancen der Jugendlichen, sondern darum, diesen einen Konflikt mit ihren ebenfalls ausreisepflichtigen Eltern zu ersparen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung erhöhe den Druck, innerhalb der Familie gemeinsam und dauerhaft die Identität und Herkunft zu verschleiern. Doch damit sei niemanden geholfen. Denn damit befinde sich die ganze Familie dauerhaft in einem unbefriedigenden Schwebezustand.
„Eine Gesetzesänderung zugunsten dieses Personenkreises wäre ein völlig falsches Signal. Wir erwarten die Zusammenarbeit bei der Klärung der Identität und das kann man auch erwarten, wenn man seine Haustür jemanden öffnet um ihn einzuladen, hierzu bleiben.“ Man müsse auch von vermeintlichen Musterfällen abstrahieren können und sich fragen, ob man angesichts der aktuellen Sicherheitslage auf der Welt jemanden stärker in die Gesellschaft vor Ort integrieren will, der nicht preis gibt wer er ist und woher er kommt. „Ich bin gespannt, wie der Bundestag entscheiden wird“, erklärte Adenauer, „aber zugleich zuversichtlich, dass es zu dieser Gesetzesänderung nicht kommen wird“. Bezeichnend sei für ihn, dass sich jüngst auch die Härtefallkommission des Landes NRW in dem Fall des jungen Mannes aus Versmold eindeutig positioniert habe. Diese habe keine Stellungnahme oder Empfehlung abgegeben, sondern darum gebeten den Fall wieder vorgelegt zu bekommen, wenn die Identität geklärt sei.