Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh war in der vergangenen Nacht in sechs Kommunen im Kreisgebiet unterwegs, um die bestehende Ausreiseverpflichtung von abgelehnten Asylbewerbern aus Albanien und dem Kosovo durchzusetzen. Derzeit leben 219 zur Ausreise verpflichtete Personen aus dem Westbalkan im Kreis Gütersloh. Damit stellt diese Personengruppe einen sehr großen Anteil der Ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber (488).
Die Größenordnung des Einsatzes in der Nacht von Montag auf Dienstag (5. auf 6. Oktober) war für alle Beteiligten bislang einmalig. Nur dank der Unterstützung durch die Kommunen, die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Bielefeld und die Polizei Gütersloh war dieser Einsatz überhaupt möglich. Bereits seit Monaten wurde die Maßnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde akribisch vorbereitet. Geplant war, 20 abgelehnte Asylbewerber an die ZAB zu übergeben, die für den Bustransfer sorgte. Nach über sechs Stunden Einsatz konnten elf Personen auf die sichere Rückreise in die Heimatländer Albanien und Kosovo gebracht werden. In mehreren Fällen waren die betroffenen Personen nicht anzutreffen.
Die Ausländerbehörde war in Borgholzhausen, Rheda-Wiedenbrück, Herzebrock-Clarholz, Halle/Westf., Rietberg und Verl im Einsatz. In den drei erstgenannten Kommunen war der Einsatz erfolgreich, in den anderen nicht. Für die Betroffenen besteht schon seit Monaten eine vollziehbare Verpflichtung zur Ausreise. Die Asylanträge oder Asylfolgeanträge sind durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt und mittlerweile unanfechtbar. Vor diesem Einsatz waren die Betroffenen von der Ausländerbehörde zu so genannten Rückkehrgesprächen eingeladen worden, um nochmals auf die Verpflichtung zur Ausreise hinzuweisen und die Möglichkeit und Bereitschaft zu einer freiwilligen Ausreise zu erörtern.
In diesem Zusammenhang wurden auch die Möglichkeiten zur Organisation und Finanzierung einer freiwilligen Ausreise aufgezeigt. So bietet zum Beispiel die Internationale Organisation für Migration (IOM) den Migrantinnen und Migranten, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren beziehungsweise weiterwandern wollen, eine finanzielle Unterstützung an. Sofern die Ausreisepflichtigen allerdings erklärten, dass sie nicht freiwillig ausreisen werden, wurde ihnen eröffnet, dass sie in diesem Fall mit einer Abschiebung rechnen müssten.
Für alle nicht Ausreisewilligen wurden durch die Ausländerbehörde Flüge gebucht. Flankierend wurden eine ärztliche Begleitung und die nötigen Fahrzeuge für den Transport organisiert. Daneben war auch der notwendige personelle Einsatz in der Ausländerbehörde zu klären. Auch hier konnte dank der Einsatzbereitschaft vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schnell die erforderliche Anzahl an Personen zur Durchführung der Maßnahme gewonnen werden.
Die Maßnahme schafft in den betroffenen Kommunen ein wenig Luft bei den ohnehin sehr knappen Möglichkeiten für die notwendige Unterbringung von Flüchtlingen, die derzeit neu zugewiesen werden. Denn in den Städten und Gemeinden sind nicht wenige Unterkünfte mit rechts- und bestandskräftig ausreisepflichtigen Personen belegt. Derzeit suchen die Kommunen wegen fehlender Unterbringungskapazitäten händeringend nach neuen Wegen und Möglichkeiten, um neu zugewiesene Flüchtlinge und Asylbewerber angemessen unterbringen zu können. Würden die Ausreisepflichtigen ihrer Pflicht nachkommen, würde dies auch zu einer Entlastung in den Notunterkünften oder Zentralen Unterbringungseinrichtungen führen. Auch finanziell würden die Kommunen entlastet, da laufende Kosten im Bereich der Asylbewerberleistungen mit der Ausreise entfallen.
„Diese Maßnahme ist auch ein Signal an alle Ausreisepflichtigen, ihrer Pflicht zum Verlassen des Landes nachzukommen. Zugleich ist es auch ein Signal an diejenigen Menschen, die aus sicheren Ländern und aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen und deshalb ohne Bleiberechtsperspektive sind, sich nicht vergebens auf den Weg nach Deutschland zu machen“, betont Landrat Sven-Georg Adenauer. „Ich hoffe nicht nur auf eine gewisse Entlastung unserer Kommunen, sondern auch dass zukünftig erhebliche Kosten vermieden werden.“ Denn die entstehen durch die zwangsweise Durchsetzung von Ausreisepflichten und erreichen in Einzelfällen fünfstellige Beträge. Etwa dann, wenn für den Einsatz Ärzte zur Feststellung der Reisefähigkeit benötigt werden oder eine Begleitung durch die Bundespolizei bis ins Heimatland notwendig ist. Mitunter fliegt auch der Arzt mit bis ins Heimatland.