Rechtliche Vorgaben gibt es unzählige, auch im Aufgabengebiet des Kreises Gütersloh. Die EU Richtlinie 2014/24/EU ist eine davon. Sie spart den Mitarbeitern des Jobcenters demnächst Papiere zu stapeln, Kopien anzufertigen und Kisten zu schleppen: Die Vergabeverfahren werden elektronisch. Nach Vorgabe des europäischen Rechts besagt die Richtlinie, dass alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet sind, in absehbarer Zeit ein elektronisches Vergabeverfahren einzuführen.
Deswegen wickeln das Jobcenter und die zentrale Submissionsstelle des Kreises künftig alle Vergaben und Beschaffungen über die elektronische Vergabe ab. Dies können zum Beispiel Ausschreibungen für Maßnahmen wie die Berufskompetenzwerkstatt oder dem individuellen Gestalten von Bewerbungsunterlagen sein.
Bei der e-Vergabe werden alle wesentlichen Bearbeitungsschritte berücksichtigt: Von der elektronischen Angebotsabgabe durch interessierte Bieter bis hin zur Angebotsbewertung und Zuschlagserteilung. „Bereits seit längerer Zeit werden die Ausschreibungsunterlagen elektronisch im OWL-Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Ab sofort können auch alle Bieter ihre Angebote im Portal elektronisch abgeben“, erklärt Frank Diekof, Mitarbeiter der Abteilung Steuerung im Jobcenter. Er ergänzt: „Die e-Vergabe bietet allen Beteiligten erhebliche Vorteile wie zum Beispiel den Wegfall der Kosten für Vervielfältigung und Versand der Vergabeunterlagen, erhebliche Zeitersparnis bei der internen Weitergabe von entsprechenden Dokumenten und geringeres Ausschlussrisiko bei rechtzeitiger Absendung der Angebotsunterlagen.“
Fragen zur elektronischen Vergabe beantwortet Susanne Baak von der zentralen Submissionsstelle des Kreises Gütersloh telefonisch unter 05241 - 85 1902.