Gütersloh. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt ab sofort die Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe. Dafür stehen jedem Kommunalen Integrationszentrum 18.000 Euro zur Verfügung.
Mit dem Programm will die Landesregierung die wertvolle und unverzichtbare Arbeit derjenigen unterstützen, die sich ehrenamtlich für Flüchtlinge engagieren, um ihnen damit einen guten Start und einfachere Zugänge zur deutschen Gesellschaft zu ermöglichen. Die Mittel werden durch die Kommunalen Integrationszentren insbesondere an freie Träger wie zum Beispiel Flüchtlingsinitiativen, Vereine, Integrationsagenturen, Kirchengemeinden oder Moscheevereine weitergeleitet. Die Anträge können beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Gütersloh bis zum 24. April gestellt werden.
Der Schulausschuss legte fest, dass im Kreis Gütersloh die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel auf die zwei Bausteine Begleitung und Angebote konzentriert werden. Zum Bereich Begleitung zählen zum Beispiel ehrenamtliche Sprachpaten und ehrenamtliche Begleiter, die Flüchtlinge in der ersten Integrationsphase bei deren Ankunft in der Kommune unterstützen oder sie zu Behörden, Ärzten oder Vereinen begleiten. Bei den Angeboten geht es um niedrigschwellige Sprach- und Lesegruppen sowie Spielgruppen. Gefördert werden beispielsweise Sachausgaben und Aufwendungen, die zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeiten dienen.
Die nötigen Formulare sowie die Förder-richtlinien sind auf der Homepage des Kommunalen Integrationszentrums Gütersloh www.ki-gt.de abrufbar. Dort gibt es auch nähere Informationen zu den Förderrichtlinien, die in der Förderkonzeption „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ festgelegt sind.
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf das Jahr 2015. Frühester Beginn ist der erste April. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die eingereichten Anträge werden nach formalen und qualitativen Kriterien wie zum Beispiel formale Fördervoraussetzungen und fachliche Qualität der Maßnahmen beurteilt.
Fragen beantwortet Burcu Öcaldi unter Telefon 05241/85 1543.